, AGB,

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der KETAO Deutschland GmbH
Gwinner Str 36; 60388 Frankfurt
I. Allgemeiner Teil
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der KETAO Deutschland GmbH. (nachfolgend KETAO) gelten ausschließlich die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Alle Angebote sind freibleibend. Mit Auftragserteilung, telefonisch oder schriftlich, erkennt der Kunde die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung.
Warenangebot
Unser Sortiment ist immer wieder bedingten Veränderungen unterworfen. Sollten einzelne Artikel vorübergehend nicht vorhanden sein, behalten wir uns einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor. Selbstverständlich ist das Angebot als Vorschlag zu betrachten, den KETAO in jeder, von dem Kunden gewünschten, Art und Weise verändert.
Angebote, Optionen und freie Termine
Angebote sind grundsätzlich sieben Tage gültig und freibleibend.
Optionen auf bestimmte Veranstaltungsdaten verfallen nach dieser Zeit, sofern keine weitere Gewährung einer Fristverlängerung geleistet wurde. Sofern dies geschehen ist, verfallen die Angebote nach Erreichen der Frist.
Sollten dem Kunden freie Termine mitgeteilt werden, so gibt das nur über den zum Zeitpunkt der Auskunft herrschenden Stand der Buchung Auskunft und ist keine Garantie für eine Verfügbarkeit eines Termins.
Buchung
Eine Buchung eines Auftrags muss schriftlich erfolgen. Dabei sind die von KETAO gesendeten Anträge zu unterschreiben und zurückzusenden. Ein  Vertrag ist erst dann geschlossen, wenn der Auftrag unterschrieben zurückgesendet worden ist und die Anzahlung auf dem Konto von KETAO eingegangen ist bzw. wenn der Auftrag durch KETAO ausgeführt und vom Kunden angenommen wurde.
Buchungspauschale
Bei Buchung von KETAO mit Bestätigung unseres Vertrags erheben wir, unabhängig von einer möglichen Stornierung und unseren Stornobedingungen, eine Buchungsgebühr zur Fixierung des Termins und der Buchung von 500€ zzgl Mwst. Diese wird bei Ausführung der Veranstaltung kostenneutral gestellt, bei Stornierung aber berechnet.
Meldung der Teilnehmerzahl
Änderungen der Teilnehmerzahl können bis 7 Tage vor der Veranstaltung schriftlich erfolgen. Die Teilnehmerzahl, die KETAO 7 Tage vor der Veranstaltung vorliegt, ist verbindlich. Bis 3 Tage vor der Veranstaltung können maximal 10 %  der verbindlich gemeldeten Teilnehmer storniert werden. Ab dem 3. Tag vor der Veranstaltung ist keine Änderung der Teilnehmerzahl mehr möglich.
Preise
Bei einer Reduzierung der vom Kunden mitgeteilten verbindlichen Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist KETAO berechtigt, in Absprache mit dem Kunden die vereinbarten Preise pro Teilnehmer angemessen zu erhöhen. Sollte keine Einigung zustandekommen, ist KETAO berechtigt, die Veranstaltung zu stornieren und ein angemessenes Stornoentgelt verlangen. Im Falle der Erhöhung der vom Kunden mitgeteilten Teilnehmerzahl wird die tatsächliche Teilnehmerzahl für die Preisermittlung zugrunde gelegt.
Alle Preise von KETAO verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ab Betrieb.  Die Bereitstellungskosten für Zeltbauten werden pauschal gemäß den Preisvorgaben des Zeltbauers und mit vorherigem Einverständnis des Kunden in Rechnung gestellt; in diesen ist der Auf- und Abbau enthalten. KETAO ist berechtigt, auf Kosten des Kunden eine Versicherung für Zeltbauten abzuschließen. Der Auf- u. Abbau von sonstigem Mobiliar wie Tischen, Stühlen, Tanzflächen etc. wird gesondert in Rechnung gestellt. Das Wegräumen, Verpacken, Kühlstellen etc. von übrig gebliebenen Waren ist nicht Gegenstand des Vertrages. Zur Rücknahme, insbesondere zur entgeltlichen Rücknahme von Ware, sind wir nicht verpflichtet. Aufräumarbeiten sind nicht Vertragsbestandteil und werden in Rechnung gestellt.  Dienstleistungen, die über die angebotene Leistung  hinausgehen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für die Anwesenheit und Leistung von Personal.
Rechnungen
Unsere Rechnungen sind 7 Tage nach Rechnungsdatum –ohne Abzug- fällig. Ab dem 8.Tag sind wir berechtigt, Verzugszinsen, die 5 %- bzw. 8 %-Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 288 BGB liegen, zu berechnen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt fallen dabei mindestens 10 € Mahngebühr an. Bei Zahlungsverzug oder objektiv belegbaren Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist KETAO berechtigt, vor weiteren Lieferungen Sicherheitsleistungen bis zum Warenwert zzgl. 10 % zu verlangen oder die Lieferung abzulehnen.
Falls die Rechnungsanschrift von der in der vorangegangenen Korrespondenz genannten Anschrift abweichen sollte, ist die  Rechnungsanschrift bzw. der korrekte Rechnungsempfänger KETAO rechtzeitig bekanntzugeben. Die Verzugsfolgen einer nicht rechtzeitig bekanntgegebenen  geänderten Rechnungsanschrift trägt der Kunde, es sei denn, es traf ihn hieran kein Verschulden.
Wegfall/ Störung der Geschäftsgrundlage
KETAO ist berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn die Durchführung des Auftrages die Sicherheit der Mitarbeiter von KETAO nicht  gewährleisten kann oder für die Mitarbeiter aus anderen Gründen unzumutbar ist. Die Rechtsfolgen richten sich nach § 313 BGB.
Datenschutz
Die gespeicherten Kundendaten werden nur für interne Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
Abwehrklausel
Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers/Lieferanten gelten nur insoweit, als KETAO diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Seiten Frankfurt/M.
II. Catering
Lieferzeit
Lieferzeiten, insbesondere zu bestimmten Tageszeiten, bedürfen, unabhängig davon, ob es sich um ein Fixgeschäft handeln soll, der schriftlichen Bestätigung. Geringfügige Verspätungen berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung. Eine nicht geringfügige Verspätung gibt nur dann ein Recht zur Annahmeverweigerung und Schadensersatz, wenn eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde.
Die Lieferung erfolgt zum vereinbarten Liefertermin an die von dem Kunden angegebene Lieferadresse. Besonderheiten, die den Lieferort betreffen wie Baustellen, lange Wege, Treppenaufgänge, nicht funktionierende Fahrstühle usw. sind durch den Kunden bei der Bestellung mitzuteilen, damit KETAO sich zeitlich und organisatorisch darauf einrichten kann. Sollte KETAO aufgrund solcher fehlenden Informationen über den Lieferort ein Mehraufwand entstehen, behält sich KETAO die Berechnung einer Mehraufwandspauschale vor.

1 Bei jeder Lieferung kann es zu Zeitverschiebungen kommen, die KETAO selbst bei großer Sorgfalt nicht immer beeinflussen kann.
2 Verzögerungen durch höhere Gewalt, insbesondere Verkehrsbeeinträchtigungen, gehen nicht zu Lasten von KETAO. Im Fall von Verzögerungen aus vorher genannten Gründen verschieben sich die zugesagten Termine um die Dauer der Behinderung.
3 Spätestens mit Übergabe des Liefergegenstandes an den Kunden geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Verminderung und Verschlechterung des Leistungsgegenstandes auf diesen über.
4 . Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen oder Parkausweise sind von dem Kunden zu beschaffen.
Lieferung im Non-Food-Bereich
Geschirr, Besteck, Gläser, Zelte, Bänke, Tische, Stühle, Zapfanlagen usw. verbleiben im Eigentum des Ausleihers. KETAO ist berechtigt, die Örtlichkeit auf die die Gegenstände gebracht wurden, zu betreten um diese abzutransportieren. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur hinsichtlich anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zu. Handelt es sich bei den Örtlichkeiten um solche, hinsichtlich derer der Kunde  kein Hausrecht innehat, hat er dies anzuzeigen und eine Erlaubnis des Berechtigten zu übergeben. Bei Anlieferung hat der Kunde die Gegenstände auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen und auf Verlangen schriftlich zu quittieren. Soweit nicht durch Mitarbeiter von KETAO verursacht, trägt der Kunde ab  Übergabe die Gefahr für Schwund, Bruch und Beschädigung. Zu ersetzen ist der Anschaffungspreis.
Stornierung
1 Eine kostenfreie Stornierung ist bis 4 Wochen vor der Veranstaltung möglich.
2 Weniger als 4 Wochen bis zu 14 Tage vor der Veranstaltung fallen bei einer Stornierung 20 % der vereinbarten Kosten an.
3 Ab dem 14. Tag vor der Veranstaltung werden 40 % der vereinbarten Kosten als Stornogebühr fällig.
4 Die Stornierung muss schriftlich erfolgen.
Gewährleistung
Die Gefahr des zufälligen Untergangs bzw. der Verschlechterung des Liefergegenstandes geht mit der Übergabe auf den Kunden über. KETAO steht ein Nachbesserungsrecht zu. Mängel sind daher sofort unter angemessener Fristsetzung zu rügen. Dies gilt auch für Dienstleistungen. Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nur dann zu, wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen oder unmöglich ist. Für Schadensersatzansprüche, egal aus welchem Rechtsgrund, ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht.
Standzeit Buffet
1 Im Interesse der Qualität und im Hinblick auf die Richtlinien der Lebensmittelhygieneverordnung ist die Standzeit von Buffets auf maximal drei Stunden begrenzt. Danach endet die Gewährleistung von KETAO.
2 Im Falle von sogenannten Buffet-Lieferungen übernimmt KETAO für eine unsachgemäße Lagerung des Liefergegenstandes ab dem Zeitpunkt der Übergabe durch den Kunden keine Haftung.
Rücktransport und Bereitstellung
Mit der Lieferung erhaltenes Equipment ist vom Kunden pfleglich zu behandeln. Geschirr und Gläser sind dabei in vorhandene Kisten einzuordnen um Transportschäden zu vermeiden. Bis zur Abholung und Übernahme durch KETAO haftet der Kunde für Verlust und Beschädigung.
III. Veranstaltungen in den Räumen von KETAO / Kochkurse
A. Allgemein
Buchung
Es gelten die Buchungsbedingungen gem. I. Buchung
Stornierung Gruppenkochevents, Events, Seminare und Veranstaltungen in den Räumen von KETAO
1 Eine kostenfreie Stornierung ist bis 8 Wochen vor der Veranstaltung möglich
2 Bei weniger als 8 Wochen bis zu 14 Tage vor der Veranstaltung fallen bei einer Stornierung 60 % der vereinbarten Kosten an.
3 Ab dem 14. Tag vor der Veranstaltung werden 80 % des Auftragswertes als Stornogebühr fällig.
4 Die Stornierung muss schriftlich erfolgen.
Umbuchung von Veranstaltungen
Eine Umbuchung wird behandelt wie eine Stornierung mit Neubuchung.
Hausordnung und Haftung bei Seminaren und Veranstaltungen
Bei der Buchung eines geschlossenen Events übernimmt der Buchende als Verantwortlicher/Veranstalter die Aufsichtspflicht für seine Gäste, insbesondere gegenüber Minderjährigen. Der Veranstalter haftet gegenüber KETAO und Dritten.
Miete
Die Veranstaltungen in den Räumen von KETAO enthalten eine mietvertragliche Komponente. Diese ist im Preis inkludiert oder separat im Angebot aufgeführt. Im Preis enthalten ist die Nutzung der Räumlichkeiten für den vorgesehenen Zeitraum, das für die Veranstaltung notwendige Equipment und eine abschließende Grundreinigung der Räume. Bei besonderer Verschmutzung der Räume über die vertragsgemäße Nutzung hinaus, behalten wir uns vor, eine Sonderreinigung in Rechnung zu stellen. Weiterhin ist keine Lagerung von Equipment oder Eigentum des Kunden vor oder nach der Veranstaltung vorgesehen. KETAO haftet nicht für Schäden oder Verlust von eingebrachtem Eigentum Dritter.
Gegenstand, Inhalt und Zweck des Mietvertrages
1 Der Mietvertrag gilt ausschließlich für die Bereitstellung der Räumlichkeiten.
2 Ohne vorheriges Einverständnis des Vermieters ist der Mieter nicht berechtigt, die Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie unterzuvermieten.
Eine etwaige Verweigerung des Einverständnisses begründet für den Mieter  kein besonderes Kündigungsrecht.
3 Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass KETAO durch seine Mitarbeiter oder beauftragten Personen gegenüber dem Mieter und den Besuchern
der Veranstaltung das Hausrecht ausübt.
4 Der Mieter hat KETAO bis spätestens zu Beginn der Mietzeit einen Verantwortlichen zu benennen, der während des Auf- und Abbaus durch den Mieter
und während der Veranstaltung anwesend und für den Vermieter erreichbar sein muss.
5 Der Mieter hat in angemessener Zeit nach Abschluss des Mietvertrages, spätestens aber eine Woche vor Veranstaltungsbeginn, das Programm sowie detaillierte
Ablaufpläne KETAO bekannt zu geben und mit diesem abzusprechen.
KETAO hat ein fristloses Kündigungsrecht, sofern die vom Mieter beabsichtigte von der im Mietvertrag vereinbarten Nutzung erheblich abweicht und eine
Anpassung des Vertrages nicht zustande kommt.
Beabsichtigt der Mieter nach Vorlage des Programms eine erhebliche Änderung im Ablauf der Veranstaltung, so ist diese dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
Im Falle des Unterlassens hat der Vermieter ein Recht, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
6 Wenn sich nach Mietvertragsabschluss herausstellt, dass aufgrund eingetretener mangelnder Leistungsfähigkeit des Mieters (Vermögensverfall) die Zahlung der
Mieten gefährdet ist, kann der Vermieter die Übergabe der gemieteten Räumlichkeiten verweigern, es sei denn, der Mieter zahlt die im Mietvertrag vereinbarte
Vergütung vorab oder leistet Sicherheit hierfür. Das Leistungsverweigerungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Vermieter bereits bei Abschluss des Mietvertrages
von Umständen der mangelnden Leistungsfähigkeit des Mieters Kenntnis hat.
Die Mieträume werden für die im Vertrag vereinbarte Zeit überlassen. Auf- und Abbau der Ausstattungsgegenstände ist nur in dieser Zeit gestattet. Wird die
vereinbarte Mietzeit überschritten, so wird ein anteiliger Mietzins vom Gesamtmietzins pro Stunde erhoben. Werbevorrichtungen und sonstige Schilder, Transparente etc. dürfen im Bereich des Mietobjekts (innerhalb und außerhalb der Mieträume) nur mit vorher einzuholender Erlaubnis des Vermieters angebracht werden. Derartige Vorrichtungen sind nach der vereinbarten Mietzeit wieder zu entfernen.
Rundfunk-, Fernseh-, Video- und Filmaufnahmen
Übertragungen bzw. Aufnahmen von Veranstaltungen für Rundfunk-, Fernseh-, Video und Filmzwecke sind grundsätzlich nur mit Einwilligung des Vermieters erlaubt. Die
finanziellen Konditionen hierfür bedürfen einer besonderen Vereinbarung.
Rauchverbot
In allen Räumen von KETAO und in den Zugängen herrscht absolutes Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlung können Mitarbeiter von KETAO nach  der Unterrichtung des Veranstalters von dem Hausrecht Gebrauch machen und Gäste der Veranstaltung der Räume verweisen.
B. Kochkurse
Dauer und Leistungsumfang
Ein Kochkurs dauert in der Regel zwischen 3 und max. 5 Stunden (Kochen und Essen). Der Kursbeitrag umfasst alle Kosten für Lebensmittel, Rezepte, Anleitung und  die nachfolgend bezeichneten sog. Inklusiv-Getränken (Zu den Inklusiv-Getränken gehören ausgewählte alkoholfreie Getränke, Wein, Sekt und Kaffee). Vor jedem Kochkurs werden die Zutaten durch KETAO frisch eingekauft. Die Kochschule hält sich einkaufsbedingte Menüänderungen vor.
Öffentliche Kurse enden spätestens 5 Stunden nach der vereinbarten Zeit des Kochkurses. Bei Gruppenkochkursen/ gschlossemem Kursen berechnen wir, sofern nicht anders vereinbart, nach den 5 Stunden 200 Euro zzgl. der Mehrwertsteuer pro angefangener Stunde als Mehraufwandsentschädigung und die danach konsumierten Getränke.
Hausordnung und Haftung bei Kochkursen
Für falsche Interpretationen der Rezepte und deren Resultate wird keine Haftung übernommen. Jeder Teilnehmer erhält leihweise eine Kochschürze. Aus hygienischen Gründen und um die Privatkleidung zu schützen, sollte diese Schürze getragen werden. Für Schäden an Kleidung oder sonstigen Sachen sowie für körperliche Schäden trägt jeder Teilnehmer das Risiko selbst, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit  durch KETAO vorliegt. Bei Lebensmittelallergien ist der jeweilig Verantwortliche bei KETAO zu informieren. Das Risiko der Teilnahme trägt jeder Teilnehmer selbst.
Hygiene
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die folgenden Regeln der Hygiene einzuhalten:
Bei Kursbeginn und nach Toilettenbesuchen müssen die Hände mit Wasser und Seife gewaschen werden. Alle Hinweise des Kochschul-Personals zum hygienischen Umgang mit den Lebensmitteln müssen befolgt werden. Personen mit offenen, eitrig entzündeten Wunden an den Händen oder Unterarmen werden von der Teilnahme am Kurs ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Personen, die Fieber, eine Erkältung mit Husten und/oder Schnupfen oder Durchfall haben.
Anmeldung und Bezahlung bei öffentlichen Kochkursen
Die Anmeldung zu den öffentlichen Kochkursen kann über das Buchungssystem der KETAO-Homepage, telefonisch oder schriftlich erfolgen. Die Teilnehmerzahl der Kurse ist begrenzt. Die Vergabe der Plätze erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Die Buchung oder Anmeldung verpflichtet zur Bezahlung des Kurses. Die Bezahlung kann per Vorkasse (Überweisung) oder durch Erteilung eines Lastschriftauftrages erfolgen.
Die Kurse gelten erst mit Eingang des Kursbetrages auf dem Konto von KETAO als gebucht.
Für jeden Kurs ist eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich, die, wenn nichts anderes angegeben ist, 10 Personen beträgt. Die Kochschule behält sich vor, Termine für Kurse aus wichtigem Grund abzusagen. In diesem Fall hat der Teilnehmer ein Recht auf Rückerstattung des gezahlten Kursentgeltes. Anderweitige Ansprüche der Kursteilnehmer, sind ausgeschlossen.
Stornierung öffentliche Kochkurse
Sollte ein Teilnehmer einen Termin nicht wahrnehmen können, kann der Kurs auf eine andere Person übertragen werden. Eine Erstattung oder Erlassung von Kursgebühren kann nicht gewährt werden.
Eine kostenfreie komplette Stornierung ist nur bis 4 Wochen vor dem Kurs schriftlich möglich. Bis zu 14 Tage vor dem Kurs ist eine Stornierung der Teilnahme durch eine Gebühr von 50 % des Kurspreises möglich. Ab dem 14. Tag vor dem Kurs ist eine kostenlose Stornierung nicht mehr möglich. Bei Nichterscheinen zum gebuchten Kochkurs besteht kein Anspruch auf eine Erlassung oder Wiedererstattung von Kursgebühren.
Gutscheine für öffentliche Kurse
Freie Gutscheine für Kochkurse sind für alle Kurse einlösbar. Sollte der Gutscheinwert für den von Ihnen gewählten Kurs / Seminar nicht ausreichen, bitten wir, den Restbetrag per Vorkasse nach Rechnung bzw. durch Erteilung einer Einzugsermächtigung auszugleichen.  Die Anmeldung mit einem Gutschein ist ebenso verbindlich wie eine normale Buchung.
IV. Schlussbestimmungen
Alle Veröffentlichungen ( Angebote, Newsletter, Flyer, usw. ) verlieren ihre Gültigkeit mit dem Erscheinen einer neuen Ausgabe. Änderungen aller Preise und Inhalte der Kurse bleiben vorbehalten. An den Kochrezepten sind alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Verbreitung sind nur mit Genehmigung von KETAO zulässig.
V. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so bleiben die AGB im Übrigen wirksam. Soweit Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind, richtet sich deren Inhalt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

EnglishGerman